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Corona-Pandemie

Die Krise, welche durch das Corona-Virus entfacht wurde, steht gerade erst am Anfang. Damit unser Land Brandenburg diese schweren Zeiten übersteht, ist Solidarität gefragt. Fernab der Parteipolitik informiere ich Sie über die verschiedenen Maßnahmen des Landes Brandenburg, die das Leid der Betroffenen der Corona-Krise abmildern sollen. 

Viele Selbstständige und Unternehmen sind von der aktuellen Corona-Krise schwer betroffen. Gerade die Touristikbranche kommt derzeit fast vollständig zum Erliegen. Darüber hinaus geraten natürlich auch gerade viele Freiberufler und kleine / mittelständische Unternehmer in arge Bedrängnis. Die Bundesregierung hat bisher eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dazu zählen Kredite, Zuschüsse und Kurzarbeitergeld. Die einzelnen Bundesländer haben darüber hinaus unterschiedliche Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden veranlasst.

Als betroffenes Unternehmen bzw. Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Ebenso bietet die staatliche KFW Kredite und ein Sonderprogramm für Unternehmen an. Hier die wichtigsten Links auf einen Blick:

Unterstützung Land Brandenburg

Das Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit einem Soforthilfeprogramm. Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000,- EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

Die Umsetzung des Programms erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Wenn Sie sich beim ILB-Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch aktuelle Informationen der ILB zum Programm.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch über 100 Erwerbstätige hinaus, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in eine akute finanzielle Notsituation oder andere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Andere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten können beispielsweise akute Mitarbeiterbedarfe sein, unterbrochene Lieferketten oder akute technologische Anforderungen für Prozessumstellungen.

Sie erreichen die WFBB online oder telefonisch.

Der schnellste Weg zur WFBB ist jener über das Onlineformular:

Machen Sie online die erforderlichen Angaben hier.

Ihre Angaben werden damit direkt erfasst und durch die WFBB vertraulich behandelt.

Telefonisch erreichen Sie die zentral eingerichtete Anlaufstelle von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter:

Tel. 0331 – 730 61-222 

Auch die Wirtschaftsförderung Brandenburg hilft

Weitere Informationen bietet der Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Informationen zum Beispiel zu Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung bei Betriebsschließung oder von Personen, die unter Quarantäne gestellt sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten anderer Institutionen

Zu Ansprüchen auf Verdienstausfall nach Infektionsschutzgesetz informiert das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) informiert über die Fördermöglichkeiten hier.

Unter diesem Link informiert die Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld.

Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online hier ein neues Antragsformular an.

Ab Mittwoch, 18. März 2020, müssen viele Unternehmen ihre Geschäfte schließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Informationen, wer davon betroffen ist und wer nicht, finden Sie hier.

Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Auch der DIHK hat viele wichtige Links und Tipps für Unternehmen zusammengestellt.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17. März 2020 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg entnehmen.

Gesundheitsbezogene Fragen

Für gesundheitsbezogene Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nutzen Unternehmen bitte Informationen des Brandenburger Gesundheitsministeriums oder des Bundes (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) oder wenden sich an die zuständigen Gesundheitsämter.

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