Die Verheiratung wurde bereits im Herkunftsland vollzogen und dann nach Deutschland "importiert". In Deutschland ist der Schutz von Kindern und Minderjährigen allerdings verfassungsrechtlich verankert. Heiraten ist rechtlich geregelt: es darf mit 18 Jahren geheiratet werden, darunter ab 16 nur mit Einwilligung des Familiengerichts. Also eindeutig ! Könnte man zumindest meinen. Kulturelle Verwurzelung und religiöser Glauben dürfen nicht über unsere Gesetze gestellt werden. Aber mit den "Einreisenden" sind auch etliche Fälle von Kinderehen in Deutschland bekannt geworden - durch Nachfragen der AfD-Landtagsfraktionen. Das Ergebnis sieht wie folgt aus: IN BRANDENBURG: "...Die Landesregierung hat zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage von sieben verheirateten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Kenntnis. Es handelt sich ausschließlich um syrische Flüchtlinge. Davon sind zwei Personen aktuell 15 Jahre alt, drei Personen 16 Jahre alt und zwei Personen 17 Jahre alt." https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3900/3979.pdf IN SACHSEN: " ...Anfrage der AfD-Landtagsfraktion geht hervor, dass allein im Freistaat 56 Ehen zwischen erwachsenen Männern und minderjährigen Mädchen bestehen." https://mopo24.de/nachrichten/unglaublich-so-viele-kinder-ehen-gibt-es-in-sachsen-afd-sebastian-gemkow-cdu-72576 IN HAMBURG: " ... kleine parlamentarische Anfrage der AfD bestätigte, dass es in Hamburg derzeit 15 Kinderehen gibt. Die minderjährigen Ehepartner haben folgende Staatsangehörigkeiten: Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Afghanistan, Iran und Syrien. In welchen Ländern und in welchem Alter die Ehen geschlossen wurden, wurde in der Antwort des Senats nicht genannt." http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/15-kinderehen-in-hamburg-senatsantwort-auf-kleine-anfrage-der-afd-wirft-weitere-fragen-auf-a1918455.html