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  • AutorenbildBirgit Bessin

+++ Abschaffung von gesetzlich verpflichtenden Arzneimittelimportquoten +++


Durch den Brandenburger Pharmaskandal wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Kontrolle von ZWANGSWEISE importierten Medikamenten nur schwer sicherzustellen ist. Durch § 129 Abs 1 SGB V sind Apotheker gezwungen, preisgünstige und wirkungsgleiche Fertigarzneimittel in einem Volumen von mindestens 5 % des Umsatzes aus dem Ausland zu beziehen. Dabei müssen die Importe, mindestens 15% oder 15 € billiger als das heimische Originalpräparat sein, sonst werden sie nicht angerechnet. Falls Apotheker Verpflichtung zur Importarzneimittelabgabe nicht nachkommen, erhalten Sie Abzüge in Form eines Import-Malus. Das muss beendet werden ! Quoten abschaffen !

Quelle:https://www.facebook.com/birgitbessin/photos/a.297424473750367.1073741827.272503402909141/1022398554586285/?type=3&theater


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