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+++ Abschaffung von gesetzlich verpflichtenden Arzneimittelimportquoten +++

  • Autorenbild: Birgit Bessin
    Birgit Bessin
  • 19. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Durch den Brandenburger Pharmaskandal wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Kontrolle von ZWANGSWEISE importierten Medikamenten nur schwer sicherzustellen ist. Durch § 129 Abs 1 SGB V sind Apotheker gezwungen, preisgünstige und wirkungsgleiche Fertigarzneimittel in einem Volumen von mindestens 5 % des Umsatzes aus dem Ausland zu beziehen. Dabei müssen die Importe, mindestens 15% oder 15 € billiger als das heimische Originalpräparat sein, sonst werden sie nicht angerechnet. Falls Apotheker Verpflichtung zur Importarzneimittelabgabe nicht nachkommen, erhalten Sie Abzüge in Form eines Import-Malus. Das muss beendet werden ! Quoten abschaffen !


 
 
 

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Birgit Bessin   -   Alter Markt 1   -  14467 Potsdam  -  info@birgit-bessin.de

Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion im Bundestag

Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg


Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion im Kreistag TF


 
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