Durch den Brandenburger Pharmaskandal wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Kontrolle von ZWANGSWEISE importierten Medikamenten nur schwer sicherzustellen ist. Durch § 129 Abs 1 SGB V sind Apotheker gezwungen, preisgünstige und wirkungsgleiche Fertigarzneimittel in einem Volumen von mindestens 5 % des Umsatzes aus dem Ausland zu beziehen. Dabei müssen die Importe, mindestens 15% oder 15 € billiger als das heimische Originalpräparat sein, sonst werden sie nicht angerechnet. Falls Apotheker Verpflichtung zur Importarzneimittelabgabe nicht nachkommen, erhalten Sie Abzüge in Form eines Import-Malus. Das muss beendet werden ! Quoten abschaffen !