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  • AutorenbildBirgit Bessin

+++ Das Parité-Gesetz der Grünen ist verfassungswidrig +++


Birgit Bessin: „Gutachten bestätigt AfD-Fraktion – Das Parité-Gesetz der Grünen ist verfassungswidrig“ Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg hatte den Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages beauftragt, die Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes der Grünen zu prüfen, da die AfD-Abgeordneten massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Parité-Gesetzes hatten. Birgit Bessin, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, kommentiert das Ergebnis des Rechtsgutachtens: „Innerhalb des vorliegenden Gutachtens bestätigt der Parlamentarische Beratungsdienst unsere Sichtweise, dass die Regelungen des Gesetzentwurfes der Grünen insgesamt verfassungswidrig und die bisherigen Regelungen stattdessen nicht gegen das Gleichberechtigungsgebot verstoßen. Außerdem hätte bei einer solchen beabsichtigten paritätischen Vorgehensweise auch zusätzlich das sog. „dritte Geschlecht“ mitberücksichtigt werden müssen. Das von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt deutlich, dass bei der Politik der Grünen ideologisch motivierte Zwangseingriffe in Bürgerrechte, wie hier die Bevormundung per Quote, weiterhin ein natürlicher Bestandteil dieser Bevormundungspartei sind. Selbst vor verfassungswidrigen Maßnahmen würden die Grünen nicht zurückschrecken, wenn nicht wir als AfD-Fraktion hier laut STOP rufen würden.“


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