In Frankfurt/Oder wurde ein 19-jähriger Syrer zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Ihm werden für den Zeitraum April 2017 bis Juni 2018 diverse Vergehen angelastet, darunter gefährliche Körperverletzung, Angriffe auf Polizisten und Drogendelikte.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dennoch laufen bei der zuständigen Ausländerbehörde entsprechende Verfahren zur Ausweisung. Allerdings gibt es aber ja bekanntermaßen noch die bunte Zivilgesellschaft Gutmenschen die sich für diese Leute einsetzt.
Das Verfahren zur Abschiebung muss unverzüglich beschleunigt werden. So jemand hat jegliches Gastrecht verwirkt.