Für die Grünen kann eine „mögliche Verfassungswidrigkeit kein Argument sein, sich nicht weiter mit dem Thema (Frauenquote) zu beschäftigen“. So steht es in einem im Landtag veröffentlichten Schreiben der Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Sylvia Lehmann (SPD) an die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Klara Geywitz (SPD) vom 11. Dezember, in dem erwähnt wird, wie die Grünen auf die Anhörung verweisen mit den Worten, „dass die Abgeordneten nicht zu viele Befürchtungen vor dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit haben sollten“. Bereits zuvor wurde bekannt, dass die Frauen- und Sozialministerin Susanna Karawanskij (Linke) Forderungen nach einer gesetzlichen Frauenquote im Landtag unterstützt. Mit „hartquotierten Listen“, „geschlechtergerechten“ Formulierungen und Soll-Regelungen will sie auf eine ungleiche Verteilung von Mann und Frau aufmerksam machen. Auch die Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) setzt sich trotz rechtlicher Hürden für eine gesetzliche Frauenquote ein. Ein Antrag der Grünen zur abwechselnden Besetzung von Landeslisten mit Männern und Frauen wurde in einem von der AfD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten als verfassungswidrig beurteilt.
Birgit Bessin , frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, erklärt dazu:
„Die Landtagspräsidentin Stark spricht davon, dass sie sich bei der Durchsetzung von verfassungswidrigen Ideologien nicht von rechtlichen Hürden aufhalten lassen werde. Gleichzeitig behaupten die Grünen, in einer möglichen Verfassungswidrigkeit kein Argument gegen die weitere Beschäftigung mit dem Thema zu sehen. Hier zeigen die Roten und Grünen erneut ihre verfassungsfeindliche und antidemokratische Einstellung. Ich bin schockiert über die Leichtfertigkeit, mit der hier die Verfassung zu einer lästigen Hürde deklassiert wird, die man bei Bedarf einfach beiseiteschieben zu können glaubt. Ich fordere die rot-rote Landesregierung und die Grünen auf, sich auf die Verfassung zu besinnen und sich an Recht und Gesetz zu halten. Eine Regelung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechtes und nicht aufgrund ihrer Kompetenz auf Landeslisten hievt, widerspricht jedem demokratischen Geist."
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