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AutorenbildBirgit Bessin

Sonderausschuss Corona-Virus


Schon gewusst, dass es eine #Verdienstausfallentschädigung nach dem #Infektionsschutzgesetz durch #Coronavirus gibt ? "Insbesondere können sie #Krankheitsverdächtigen, #Ansteckungsverdächtigten, Ausscheidern oder sonstigen Trägern von #Krankheitserregern im Sinne von § 31 S. 2 IfSG die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten gemäß § 31 IfSG ganz oder teilweise verbieten. Wer einem gesetzlichen oder behördlich angeordneten beruflichen #Tätigkeitsverbot auf Grund des Infektionsschutzgesetzes unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen #Verdienstausfall erleidet, erhält gemäß §§ 56 Abs. 1 S. 1 ff. IfSG eine Entschädigung in Geld. Einen #Entschädigungsanspruch haben auch Personen, die als #Ansteckungsverdächtige nach § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG abgesondert wurden oder werden und die als Ausscheider ihre Absonderung nicht zu vertreten haben, weil sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können, vgl. § 56 Abs. 1 S. 2 IfSG. Eine solche Absonderungsmaßnahme treffen ebenfalls die zuständigen Gesundheitsämter." Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661750.de


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