+++ Grundrechte sind auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte ... +++ Unser Antrag aus der letzten regulären Plenarsitzung im Landtag Brandenburg: ... die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden Wir haben folgende Forderungen gestellt: Der Landtag stellt fest: 1. Es ist Aufgabe des Staates, die Freiwilligkeit der individuellen Impfentscheidung zu gewährleisten. Eine Impfentscheidung kann dann nicht mehr als freiwillig bezeichnet werden, wenn an die Ablehnung der Impfung zwar keine staatlichen Zwangsmittel, aber sonstige gewichtige gesellschaftliche oder rechtliche Nachteile geknüpft werden. 2. Ist die Wiedererlangung grundgesetzlich garantierter Freiheiten an die Vorlage eines Impfnachweises gebunden, bedeutetet dies für Ungeimpfte, dass sie vom gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen, sportlichen und internationalen Leben ausgeschlossen würden. Somit werden ungeimpfte Gesunde mitten in der Gesellschaft faktisch exkludiert. 3. Eine unfreiwillige, weil indirekt erzwungene Impfung greift unmittelbar in zwei Grundrechte ein: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. II S. 1 GG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. I i.V.m. Art. 1 Abs. I GG. 4. Die Ausübung fast aller Grundrechte unter der Bedingung, einen Impfnachweis zu erbringen, beeinträchtigt weiter insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. I GG (z.B. individuelle Gestaltung von Freizeit und Erholung), die Freiheit der Person gem. Art. 2 Abs. II S. 2 GG (freier Zugang zu Einrichtungen wie z.B. Theatern), Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. I GG (Teilnahme an Gottesdiensten, o. Ä.), Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. I GG (z.B. Vereins- oder Parteitreffen, politische Diskussionsrunden, o. Ä.), Freizügigkeit gem. Art. 11 Abs. I GG (insbesondere das Reisen), Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. I GG (z.B. Betreiben von Gaststätten, Hotels, Fitnessoder Kosmetikstudios, Einzelhandel, etc.). 5. Die Grundrechte kommen dem Einzelnen nicht vorbehaltlich eines gewünschten Verhaltens, sondern unbedingt und universell zu. 6. Die sogenannten Corona-Schutzimpfungen schließen weder eine Infektion mit SarsCoV2 noch eine Covid19-Erkrankung aus. Bestimmungen zum Infektionsschutz in der von der WHO deklarierten Corona-Pandenmie, die zwischen geimpften und ungeimpften Personen unterscheiden (z.B. SarsCoV2-Umgangsverordnung, COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung), sind wissenschaftlich unbegründet und kontraproduktiv. Werden die Ansteckungsgefahren von Geimpften ausgeblendet, verzerrt das die Wahrnehmung des Infektionsgeschehens und begünstigt die Ausbreitung des Virus. Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. sich von jedweder Bestrebung der Umsetzung einer direkten Corona-Impflicht zu distanzieren und diesbezüglichen Bestrebungen der Bundesebene, auch in Form einer Bundesratsinitiative, offensiv entgegenzutreten. 2. auch allen indirekten Impfzwängen, die Menschen politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck setzen oder diskriminieren, weil sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind, politisch zu begegnen. Unter anderem sind die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Bundesratsinitiative) dahingehend auszuschöpfen, auch die freiwillige Anwendung der 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) zu untersagen. 3. jede unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften zu unterlassen, jeder unterschiedlichen Behandlung von Geimpften und Ungeimpften entgegenzutreten und die Unterscheidung von zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften aus sämtlichen Corona-Verordnungen des Landes zu streichen. 4. sich für die Streichung jeglicher unterschiedlichen Behandlung von Ungeimpften und Geimpften in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes einzusetzen. 5. auch in der Kommunikation gegenüber den Bürgern einer Spaltung der Gesellschaft in Ungeimpfte und Geimpfte entgegenzuwirken. Videoquelle: https://www.rbb-online.de/.../birgit-bessin--afd---top9.html
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